Nutzungsordnung für das wirtschaftspsychologische Labor

Stand: 10.08.2021

I. Geltungsbereich

1. Diese Ordnung regelt die Nutzung von Räumen und Technik des Wirtschaftspsychologischen Labors, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, Räume 118A und 118B (nachstehend WP-Labor genannt) des Studiengangs Wirtschaftspsychologie der Hochschule für Technik Stuttgart (HFT), durch Studierende (im Folgenden „Nutzer:in“). Die Nutzungsordnung bezieht sich auf die vom Studiengang Wirtschaftspsychologie zur Verfügung gestellten technischen Geräte, Computerarbeitsplätze sowie auf alle Räume des WP-Labors.

2. Die Kenntnisnahme der Nutzungsordnung ist vor Nutzung der Räume und technischen Geräte durch Unterschrift zu bestätigen.

II. Nutzungsberechtigung

1. Studierende des Studienbereichs Wirtschaft dürfen Räume und technische Geräte des WP-Labors im Rahmen ihres Studiums nach vorheriger Terminabsprache nutzen.

2. Arbeitsmaterialien sowie Privateigentum der Mitarbeiter:innen des WP-Labors sind von der Nutzung ausgeschlossen.

3. Für Wertgegenstände sowie für die Garderobe der Nutzer:innen wird keine Haftung übernommen.

4. Eine Nutzung der Räume und technischen Geräte für andere Zwecke ist nur in Ausnahmefällen möglich und genehmigungspflichtig.

III. Verhalten in den Räumen des WP-Labors

1. In den Räumen des WP-Labors ist den Anweisungen der Mitarbeiter:innen und Professor:innen des Studienbereichs Wirtschaft Folge zu leisten. Das Essen und Trinken ist im WP-Labor untersagt, im gesamten Gebäude gilt ein Rauchverbot.

2. Die Räume des WP-Labors sind nach Verlassen abzuschließen.

IV. Eingriffe in Hard- und Software

1. Eingriffe in die Hard- und Software sowie das Aufspielen/Ausführen fremder Programme sind nur mit Genehmigung gestattet.

2. Das Kopieren der installierten Software ist verboten.

V. Datenschutz und Datensicherheit

1. Das WP-Labor hält keine Sicherungskopien von Dateien (z.B. Video-, Audio- oder Projektdateien) vor. Nutzer:innen sind für die Archivierung ihrer Dateien selbst verantwortlich.

2. Eine Geheimhaltung von Daten, die auf die Systeme des WP-Labors übertragen werden, kann nicht gewährleistet werden. Die Bereitstellung von Daten auf diesen Systemen kommt einer Veröffentlichung gleich. Alle auf den Arbeitsstationen befindlichen Daten (einschließlich gespeicherter persönlicher Daten) unterliegen dem Zugriff der Administration. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber der HFT bzw. dem Studiengang Wirtschaftspsychologie auf Schutz dieser Daten vor unbefugten Zugriffen. Für die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften zum Datenschutz sind die Nutzer:innen selbst verantwortlich.

3. Nutzer:innen, die Daten unbefugt kopieren oder entwenden, verstoßen gegen die Nutzungsordnung und machen sich gegebenenfalls strafbar bzw. schadensersatzpflichtig.

4. Jede:r Nutzer:in ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bzw. ihr eingespielten Daten von jeglicher Viren- und Schadsoftware frei sind. Den Mitarbeiter:innen und Professor:innen des Studienbereichs Wirtschaft bleibt es vorbehalten, einzuspielende Daten auf Virenfreiheit zu prüfen. Eine Virenfreiheit des Systems kann nicht garantiert werden, Schadensersatzansprüche gegenüber der HFT bzw. dem Studiengang Wirtschaftspsychologie können in diesem Zusammenhang nicht geltend gemacht werden.

VII. Schlüssel

1. Schlüssel für das WP-Labor müssen über die Mitarbeiter:innen des Wirtschaftspsychologischen Labors ausgeliehen und zurückgegeben werden.

2. Die/der Nutzer:in übernimmt im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten die Verantwortung für die korrekte Verwendung der Schlüssel. Die Räume sind nach Verlassen ordnungsgemäß abzuschließen. Eine Weitergabe von Schlüsseln an Dritte ist nicht gestattet und kann Ansprüche und Sanktionen (insbesondere den Ausschluss von der Benutzung) nach sich ziehen. Bei einem Verlust des Schlüssels können entstehende Schäden gegenüber der/dem Nutzer:inr geltend gemacht werden.

3. Eine Versicherung gegen Schlüsselverlust wird empfohlen.

4. Bei Schlüsselverlust oder Schlüsseldiebstahl sind die Mitarbeiter:innen des Wirtschaftspsychologischen Labors umgehend zu informieren.

VIII. Zuwiderhandlungen

Nutzer:innen, die gegen die Nutzungsordnung verstoßen, können zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt werden, was ggf. zur Anzeige, zu Hausverbot und/oder dem Entzug des Nutzungsrechts führen kann.

IX. Haftung und Versicherung

1. Bei Schäden an den vom Wirtschaftspsychologischen Labor zur Verfügung gestelltem Equipment, die durch Verschulden der Nutzerin / des Nutzers entstehen, haftet der/die Nutzer:in.

2. Jede bzw. jeder Studierende, die/der technische Geräte des WP-Labors im Rahmen des Studiums nutzt, wird empfohlen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die eventuelle Schadensfälle an Leihgeräten abdeckt (in der Regel besteht eine Mitversicherung über die Haftpflichtversicherung der Eltern. Sind Leih- und Mietgegenstände nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung, wird eine zusätzliche studentische Haftpflichtversicherung empfohlen).